
Die Palliativstation ist eine eigenständige Station innerhalb von bzw. im Verbund mit einem Akutkrankenhaus, die auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer unheilbaren und fortgeschrittenen Krankheit spezialisiert ist. Ein multiprofessionell zusammengesetztes und palliativmedizinische qualifiziertes Team kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz – d.h. unter Berücksichtigung der körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse – um die Patientinnen und Patienten sowie um deren Angehörige. Die Hauptaufgaben liegen im Bereich der Schmerz- und Symptomlinderung.
Eine Palliativstation ist autonom bezüglich der Aufnahme, der Behandlung und der Entlassung von Patientinnen und Patienten.
Eine Palliativstation ist keine Sterbestation und keine Einrichtung der Langzeitpflege. Es wird grundsätzlich bei allen Patientinnen und Patienten nach Besserung oder Stabilisierung der Beschwerden eine Entlassung angestrebt – nach Hause oder in eine andere adäquate Betreuungseinrichtung (z.B. in ein Pflegeheim, in ein stationäres Hospiz).
Für die Ausstattung und das Leistungsangebot von Palliativstationen gelten verbindliche Richtlinien, die sog. „Strukturqualitätskriterien der Palliativmedizin“, die im österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) 2003 publiziert ist.